Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Krenke
Ihr Fachanwalt für Steuerrecht                                      Andreas Krenke                        

Einsprüche / Klagen

  • Sie haben nicht alle Besteuerungsgrundlagen in Ihren Steuererklärungen erklärt ( meist Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Versicherungsrenten ) und das Finanzamtweiß dies noch nicht:
    Ich fertige für Sie zur Vermeidung eines Steuerstrafverfahrens die Nacherklärungen.

 

  • Sie haben bewusst oder unbewusst unrichtige Steuererklärungen eingereicht, dadurch Steuern
    verkürzt und das Finanzamt hat dies festgestellt:
    Ich vertrete Sie in dem Steuerstrafverfahren gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen sowohl außergerichtlich, als auch
    in der Hauptverhandlung.

 

  • Der Steuerbescheid entspricht nicht der Berechnung:
    Ich prüfe für Sie, ob ein Einspruch erfolgs-versprechend ist und fertige gegebenenfalls den Rechtsbehelf.

 

  • Das Finanzamt gibt dem Einspruch nicht statt und erlässt eine Rechtsbehelfsentscheidung:
    Ich erhebe für Sie die Klage vor dem Finanzgericht und nehme den Verhandlungstermin wahr.

     

 

Für viele Unternehmer und Selbstständige ist die Buchhaltung eine ständige Belastung. Die Steuergesetzgebung ändert sich fortwährend. Was in einer Legislaturperiode verabschiedet wurde, ändert die nächste oder macht es gar wieder rückgängig. Dadurch ist der Steuerpflichtige in der Regel überfordert. Wir leben im Zeitalter der Arbeitsteilung. Ich könnte sicherlich keinen Zahn ziehen, keine Haare schneiden, kein Haus bauen oder Fenster herstellen

 
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