Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Krenke
Ihr Fachanwalt für Steuerrecht                                      Andreas Krenke                        

Lohn - und Finazbuchhaltung

  • Erstellung der Lohnabrechnungen
  • Erstellen von Überweisungsträgern und Schecks
  • Zahlungsverkehr im Datenträgeraustausch mit Ihrer Bank
  • Führung von Lohnkonten
  • Lohnsteueranmeldungen und Erstellen von Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungsträger inklusive Datenübertragung
  • An- und Abmeldung zur Sozialversicherung
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Verdienstbescheinigungen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften sowie Finanzämter
  • Probeabrechnungen für Löhne bei geplanten Gehaltserhöhungen oder bei Neueinstellungen

Die Lohnbuchhaltung ist ein sehr sensibles Thema in ihrem Betrieb. Wenn ihre Mitarbeiter ihren Lohn nicht rechtzeitig erhalten oder die Lohnabrechnung fehlerhaft ist und es zu Nachbelastungen der Angestellten kommt, führt dies zwangs-läufig zu betrielichem Unfrieden.
Die sich ständig ändernden Sozialgesetze können leicht zu fehlerhaften Lohnabrechnungen führen. Prüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialkassen werden regelmäßig durchgeführt und stören

den betrieblichen Ablauf.

Ich kann Ihnen diese Last abnehmen, indem ich mich um Ihre Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen kümmere.  Die Prüfungen finden dann in meiner Kanzlei statt.

Ich übernehme die Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen Ihrer Angestellten bei den Krankenkassen. Für Finanzämter und Sozialkassen erstelle und übertrage ich 
die monatlichen Meldungen über die Höhe der abzuführenden Steuern und Beiträge. Auf Wunsch erhalten Sie vorbereitete Überweisungsträger für die Krankenkassenbeiträge und die Lohnsteuer. Sie müssen

diese lediglich noch unterschreiben und bei ihrer Bank einreichen. 

Für viele Unternehmer und Selbstständige ist die Buchhaltung eine ständige Belastung. Die Steuergesetzgebung ändert sich fortwährend. Was in einer Legislaturperiode verabschiedet wurde, ändert die nächste oder macht es gar wieder rückgängig. Dadurch ist der Steuerpflichtige in der Regel überfordert. Wir leben im Zeitalter der Arbeitsteilung. Ich könnte sicherlich keinen Zahn ziehen, keine Haare schneiden, kein Haus bauen oder Fenster herstellen. In welchem Umfang Sie die Buchführung vorbereiten, entscheiden Sie,den "Rest" übernehme ich für Sie.
Ich erstelle Ihre Buchhaltung einschließlich Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung.
Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen erleichtern Ihnen den Überblick über Ihre Finanzen und

die Entwicklung Ihres Betriebes.

 

 

  • Einrichtung der Finanzbuchhaltung entsprechend der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung einschließlich der steuerlichen Anmeldung
  • Erstellung der Finanzbuchführung unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen und persönlichen Bedürfnisse
  • Beratung bei der innerbetrieblichen Belegorganisation
  • Laufende Beratung bei Ihrer Buchhaltung
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Erstellung von Umsatzsteuer - Voranmeldung und Zusammenfassender Meldung
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Erfolgs- und Liquiditätskontrolle
  • Erstellen von Statistiken 
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© Andreas Krenke