Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Krenke
Ihr Fachanwalt für Steuerrecht                                      Andreas Krenke                        

Steuererklärung  

Jedes Jahr legt uns der Staat die lästige Verpflichtung auf, eine Steuererkärung einzureichen, sei es für Ihren Betrieb oder für Sie persönlich.


Natürlich finden Sie jährlich in einigen Tageszeitungen Programme, mit denen Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen und sogar an das Finanzamt übertragen können.

Was aber geben Sie wo ein und haben Sie auch all Ihre Rechte ausgeschöpft ?


Stimmt dann der Bescheid mit Ihrer Berechnung überein ?
Auch wenn dies zutrifft, es bleibt das ungute Gefühl, man könne ja steuermindernde Tatsachen vergessen haben.

Ich helfe Ihnen dabei, auf legale Weise Steuern zu sparen. Mit der Abgabe einer sachkundig ausgefüllten Steuererklärung kann die Steuerlast oft gesenkt werden. Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Umgang mit den Finanzämtern unterstützte ich Sie bei der korrekten Ausschöpfung

der steuerlichen Spielräume.

Oft weichen die Steuerbescheide von der eigenen Berechnung ab, sei es augfrund von Eingabefehlern bei dem Finanzamt, sei es, weil auch die Finanzbeamten wegen Arbeitsüberlastung nicht immer jede Gesetzesänderung mitverfolgen. Deshalb prüfe ich  Ihren Steuerbescheid auf seine Richtigkeit hin und bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussicht eines Einspruchs.

Unter anderem führe ich folgende Tätigkeiten für Sie aus:

 

  • Erstellen der Einkommensteuererklärung
  • Erstellen von Hausabrechnungen
  • Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
  • Gesonderte und einheitliche Erklärung von Besteuerungsgrundlagen
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Berechnung und Meldung der Umsatzsteuer
  • Erstellen der Körperschaftsteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (KStG)
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© Andreas Krenke